Wer kann in der Praxis behandelt werden?
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 0 und 21 Jahren können in der Praxis eine Behandlung beginnen, dabei spielt es keine Rolle ob es sich bei der Krankenversicherung um eine gesetzliche oder eine private handelt. Zudem kann eine Therapie auch auf Selbstbezahlerleistung angeboten werden – der Preis einer Therapiesitzung richtet sich dann nach aktuellem GOP/EBM Katalog. Eine Behandlung über das 21. Lebensjahr hinaus ist möglich, sofern eine Langzeittherapie vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.
Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt um mich in der Praxis vorzustellen?
Sie benötigen keine ärztliche Überweisung, am besten schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an anfragen@kjp-wendisch.de.
Wie werden Sie oder Ihr Kind bei mir Patient?
Zunächst schildern Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail an anfragen@kjp-wendisch.de.
Sollte Ihr Anliegen zu mir und meinen Kapazitäten passen, melde ich mich bei Ihnen zeitnah um Ihnen einen Wartelistenplatz oder evtl. einen Termin für ein Erstgespräch anzubieten bzw. mit Ihnen zu vereinbaren.
Nach einer ausführlichen Diagnostik entscheiden wir dann, ob wir den Weg der Therapie gemeinsam beschreiten.
Können Sie von mir eine Krankschreibung oder Rezepte für Medikamente erhalten?
Nein. Hierfür ist der behandelnde Kinder-/Hausarzt oder der Kinder- und Jugendlichenpsychiater (Facharzt) zuständig.
Jedoch kann ich Ihnen eine Bescheinigung für die Schule/Ausbildung ausstellen, dass Sie bzw. Ihr Kind/Jugendlicher regelmäßig Termine bei mir erhält.
Darf ich für meinen Enkel, mein Stiefkind einen Termin vereinbaren oder für ein Kind, dass bei uns in der Einrichtung untergebracht ist?
Sofern Sie nicht im Sorgerecht sind, die Gesundheitsvollmacht haben oder die Gesundheitsfürsorge, kann ich Ihnen keinen Termin oder einen Wartelistenplatz anbieten.
Ich stehe bereits auf der Warteliste. Wann bekomme ich einen Termin?
Die Warteliste stellt keinen Anspruch für ein Erstgespräch oder Therapieplatz dar. Die Warteliste führe ich, um mich bei Ihnen telefonisch unter Verwendung einer unterdrückten Rufnummer zu melden, sofern Ihr Anliegen zu mir passt und ich über entsprechende Kapazitäten verfüge. Es kann durchaus passieren, dass ich mich nicht mehr bei Ihnen melde. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich nicht auf meine Warteliste verlassen, sondern weiterhin aktiv nach einer Anbindung suchen.
Ich habe Ihnen eine E-Mail geschrieben. Warum erhalte ich keine Rückmeldung?
Ich versuche alle eingehenden E-Mails zeitnah zu bearbeiten. Bitte prüfen Sie daher, ob meine Antwort in Ihrem Spam-Verzeichnis gelandet ist.
Wir/Ich habe/n gesehen, dass Sie Termine Online via Video anbieten, ist das von Anfang möglich und immer?
Nein. Therapie und Sprechstunden als reine Onlinetherapie entspricht nicht meiner Arbeitsweise. Diese Termine sind lediglich in Ausnahmefällen indiziert und ausschließlich mit vorheriger Absprache.
Ich habe einen Termin über die Termin-Service-Stelle (116117) erhalten, habe ich somit auch einen Therapieplatz?
Nein. Der Termin über die Termin-Service-Stelle dient als erstes Kennenlernen und zum Abklären der bestehenden Symptomatik. Womöglich kann ich Ihnen im Anschluss nur einen Wartelistenplatz bei mir anbieten – der ebenso keinen Therapieplatz bei mir garantiert.
Ich bin in der gemeinsamen Sorge jedoch getrennt vom anderen Elternteil, kann ich einen Termin für unser Kind vereinbaren?
Ja. Einen Ersttermin oder Wartelistenplatz kann ich Ihnen für Ihr Kind anbieten. Für eine Behandlung ist jedoch eine Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder Vorlage einer Gesundheitsvollmacht notwendig.
Wir benötigen Akut einen Termin – wegen Eigengefährdung oder Fremdgefährdung – bekommen wir schnell einen Termin?
Nein. In Situationen in denen das Leben einer oder mehrerer Personen glaubhaft in Gefahr ist – ist der Notarzt (110) und/oder der behandelnde Kinder-/Hausarzt zuständig.
Ich/Wir habe/n ein Termin für unser Kind. Diesen Termin möchte/n ich/wir mit einem anderen Kind wahrnehmen, geht das?
Sollten Sie mindestens 72 Stunden / 3 Tage vor dem vereinbarten Termin mit den erforderlichen Angaben eine Anfrage stellen, besteht die Möglichkeit den Termin einem anderen potentiellen Patienten zuzuordnen. Kurzfristige Änderungen müssen leider abgelehnt und der vereinbarte Termin ersatzlos gestrichen werden.